AGB Webdesign

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Der Vertrag beinhaltet die Erbringung von Dienstleistungen im Internetbereich, im folgenden als Inhalte bezeichnet, zwischen dem Auftraggeber, im folgenden als venussystems bezeichnet und dem Kunden. Diese AGB sind die Grundlage, auf der sämtliche Leistungen des Unternehmens erbracht werden. Die AGB, sowie des weiteren gesetzliche Bestimmungen, gelten sowohl für diesen Vertrag, als auch für sämtliche weitere Verträge des Unternehmens.
 
2. Das Recht, diese AGB, Preise sowie Leistungen und deren Beschreibungen unter Einhaltung angemessener Ankündigungsfristen jederzeit zu ändern, bleibt dem Unternehmen vorbehalten. Erhöhen sich Vergütungen für einen laufenden Vertrag, so ist der Kunde innerhalb einer Frist von einem Monat berechtigt, diesen zu kündigen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Erhöhung der Vergütung.
 
3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
 
4. Tritt aufgrund höherer Gewalt oder jedweder nicht vorherzusehender Ereignisse, die venussystems nicht zu vertreten hat, insbesondere, wenn diese die Erbringung der Leistung unmöglich machen oder erschweren, eine Verzögerung ein, so ist venussystems berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistung und die Beseitigung des Hinderungsgrundes in einer unter den Umständen angemessener Zeitspanne auszuführen. Die Laufzeit des Vertrages wird um diesen Zeitraum verschoben. Dauert die Verzögerung länger als 2 Monate an, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu
kündigen. Dies gilt ausdrücklich nicht, wenn die Verzögerung vom Kunden selbst herbeigeführt wurde, sei es durch Verweigerung oder Behinderung seiner Mitwirkungspflichten, Zurückbehaltung von Unterlagen oder auf eine andere Weise.
 
5. Vom Unternehmen genannte Termine sind unverbindlich. Anspruch auf Schadenersatzforderungen wegen Nichteinhaltung von Terminen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Durchführung des Vertrages und Vertragsgegenstand

1. Der vom Unternehmen angenommene und bestätigte Auftrag beschreibt die auszuführenden Leistungen. venussystems führt Dienstleistungen im Internetbereich aus, wie die Erstellung von Internetinhalten und die Informationsverbreitung über das Internet. Die Inhalte basieren auf Daten und Informationen, die der Kunde dem Unternehmen in Schrift und Bild aushändigt. Auszuführen sind nur die auf dem Vertrag vereinbarten Leistungen. Leistungen, die über den geschlossenen Vertrag hinausgehen, bedürfen eines weiteren Vertrages. Darunter fallen vor allem Veränderungen, sowie Erstellung zusätzlicher Internetinhalte, und alle weiteren, nicht explizit vertraglich vereinbarten Leistungen. Fallen zusätzliche Kosten zu den vereinbarten Festpreisen an, weil
die Leistungen den Rahmen übersteigen, der die erfahrungsgemäße Berechnungsgrundlage für die Festpreise ist, so ist venussystems berechtigt, den zusätzlichen Aufwand nach den üblichen Stundensätzen eines Programmierers in Rechnung zu stellen. Sind die Wünsche des Kunden aus technischen Gründen nicht machbar, unrealistisch, oder zu den Konditionen, die der Kunde fordert betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, so ist venussystems berechtigt, den Auftrag abzulehnen, auch wenn es sich um die Veränderungen oder Ergänzungen bestehender Inhalte aus laufenden Verträgen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen handelt.
 
2. Die vereinbarte Vertragslaufzeit geht aus dem zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossenen Vertrag hervor. Wird der Vertrag nicht ordnungsgemäß schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um je 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Das Datum des Vertragsendes ist das Datum des Vertragsabschlusses zuzüglich der Vertragslaufzeit.
 
3. Die Vergütung der Leistung des Unternehmens ist jährlich im voraus zu entrichten. Die Fälligkeit beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Sollte im Vertrag monatliche Zahlungsweise vereinbart worden sein, so ist diese so zahlbar, dass sie im voraus, spätestens am 1. Werktag des zu bezahlenden Monats auf dem Konto des Unternehmens eingegangen ist.
 
4. Widerspruch zu Abrechnungen müssen schriftlich innerhalb eines Monats nach Zusendung erfolgen. Ergeht der Widerspruch nicht innerhalb dieser Frist in schriftlicher Form, so hat der Kunde die Rechnung anerkannt.
 
5. Kommt der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit 1 Rate in Verzug, so ist die Ratenvereinbarung aufgehoben und der Kunde ist verpflichtet, den gesamten noch fälligen Betrag für die restliche Vertragslaufzeit sofort zu begleichen. Diese Sofortfälligkeit tritt auch dann ein, wenn ein vereinbarter Lastschrifteinzug widerrufen, oder ein Bankeinzug nicht eingelöst wird. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, sowie die selbständige Verlängerung des Vertrages bei Nichtkündigung nach §2 Artikel 2 bleibt davon unberührt.
 
6. Erbringt der Kunde seine Zahlung nicht fristgemäß, so hat venussystems das Recht, Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr zu erheben. Die Höhe der Verzugszinsen liegen bei 5% über dem Basiszinssatz. Die Höhe der Mahngebühr liegt bei 5,- Euro zuzüglich anfallender Bankgebühren pro Mahnvorgang.
 
7. Der Kunde ist zur Zahlung auch dann verpflichtet, obwohl der Zugang zu Inhalten und Daten im Internet nicht möglich ist, wenn: A) Dem Unternehmen auszuhändigende Unterlagen zur Erstellung der Inhalte nicht innerhalb der vereinbarten Fristen gestellt werden, oder der Kunde oder einer seiner Erfüllungsgehilfen die Zustellung dieser Unterlagen durch Taten oder Unterlassungen jeglicher Art behindert oder verzögert - B) Der Kunde mit der Zahlung im Verzug ist - C) Die Inhalte im Wettbewerb mit dem Unternehmen stehen - D) Ein
Grund zum Verdacht besteht, das die Inhalte Rechte Dritter verletzen - E) Die Inhalte sonstwie im Gegensatz zu den Interessen des Unternehmens oder den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland stehen.

§ 3 Erstellung und Inhalte

1. venussystems behält sich uneingeschränkt alle Entscheidungen über technische, ablaufrelevante und programmierspezifische Details, sowie die Vorgehensweise und Werkzeuge, mit denen Inhalte erstellt werden, vor.
 
2. Für Beratungsleistungen gilt folgendes als vereinbart: Ein Berater des Unternehmens, oder ein Berater eines seiner Erfüllungsgehilfen, erbringt dem Kunden eine einmalige kostenlos Beratungsleistung. Dieser Termin ist nicht in mehrere Termine teilbar. Anspruch auf weitere kostenlose Treffen mit dem Berater bestehen nicht. Diese sind gesondert nach dem Stundensatz eines Programmierers zu vergüten.
 
3. Die im Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen werden vom Unternehmen eingerichtet. Etwaige Besonderheiten und Details technischer und gestalterischer Art müssen dem Unternehmen bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung aus dem Vertrag. Die Inhalte für die Gestaltung werden dem Unternehmen vom Kunden innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit vollständig, rechtzeitig und schriftlich, bzw. als Bildmaterial, mit allen dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
 
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungsaufträge an vom Unternehmen erstellten Inhalten an Dritte zu vergeben, es sei denn, venussystems stimmt dem schriftlich und ausdrücklich zu. Verlangt der Kunde die Herausgabe seines FTP-Passworts, um selbst Zugang zu den Inhalten im Internet zu bekommen, übernimmt venussystems keinerlei Gewähr bezüglich des Funktionierens der Inhalte, Abweichungen des Erscheinungsbildes der Inhalte, bzw. die generelle Abrufbarkeit
der Inhalte.
 
5. venussystems übernimmt mangels einheitlicher Standards, der für den Internetzugriff verfügbaren Programme (Browser), der höchst unterschiedlichen Leistungen der Hardware, Betriebssysteme und des Zugangsanbieters des Internetbenutzers, sowie der Unterschiede der zu verwendenden Entwicklungswerkzeuge, keine Gewähr für etwaige Abweichungen des Erscheinungsbildes, der Funktion oder der Ladezeiten für die erstellten Inhalte.
 
6. Alle Inhalte, Software, Quellcodes und Systeme, die venussystems erstellt, seien sie grafisch oder Programmcode, bzw. Teile von Programmcode, insbesondere HTML-Code, ASP-Code, Java-Applets, Java-Scripts, Flash-Inhalte und alle anderen zu schützenden Arbeiten, sind bis zur Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. bis zum Ablauf eines abgeschlossenen Wartungsvertrags zwischen Kunden und dem Unternehmen ausschließlich Eigentum des Unternehmens und unterliegen dem Urheberrecht. Mit
Ausnahme der vom Kunden gestellten Unterlagen ist venussystems berechtigt, alle Rechte an Erzeugnissen des Unternehmens auch auf Dritte zu übertragen.
 
7. Die Inhalte werden vom Unternehmen, oder einem vom Unternehmen beauftragten Erfüllungsgehilfen, zum Abruf im Internet bereitgestellt. Vertragspartner bleibt in jedem Falle venussystems. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und dem durch venussystems beauftragten Erfüllungsgehilfen entstehen dadurch nicht. Vor der Veröffentlichung wird dem Kunden Gelegenheit gegeben, die Inhalte zu überprüfen. Dies erfolgt je nach Ermessen des Unternehmens durch persönlichen Besuch mit einem tragbaren Computer, auf dem die Inhalte gespeichert sind, einer passwortgeschützten Veröffentlichung
im Internet, die nur der Kunde mit dem ihm bekannt gegebenen Passwort einsehen kann, als Farbausdruck per Post oder als Faxübermittlung. Etwaige Beanstandungen, wie Rechtschreibfehler oder grafische Abweichung der vereinbarten Inhalte, sind dem Unternehmen unter der konkreten Darlegung der Erscheinungsformen schriftlich innerhalb von 5 Tagen anzuzeigen. Ist nach dieser Frist von 5 Tagen keine schriftliche Beanstandung des Kunden beim Unternehmen eingegangen, so gelten die Inhalte als vom Kunden akzeptiert und werden im Internet veröffentlicht. Es besteht keine Verpflichtung seitens des
Unternehmens, Beanstandungen nach dieser Frist zu bearbeiten. Beanstandungen, die nicht den vom Kunden gestellten Unterlagen entsprechen, werden nicht ohne zusätzliche Vergütung bearbeitet. Die Höhe der Vergütung entspricht dem üblichen Stundensatz eines Programmierers. Berechtigte Beanstandungen haben keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden oder die Laufzeit des Vertrages und berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. Stellt der Kunde die Unterlagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur
Verfügung, tritt die Vergütungsverpflichtung und die Veröffentlichung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt dennoch in Kraft.
 
8. venussystems ist nicht verpflichtet, Kontrollen bezüglich der Inhalte des Kunden durchzuführen. Deshalb erklärt sich der Kunde mit Unterschrift des Vertrages ausdrücklich einverstanden, im folgenden beschriebene Regeln zu befolgen und übernimmt die volle Verantwortung für Verstöße dagegen. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Inhalte ausschließlich selbst. Die Einhaltung von Wettbewerbsrechten, den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Urheber- und Eigentumsrechten an jedweder Art
von Inhalten und die Einhaltung aller anderer Rechte gegenüber Dritten hat der Kunde zu verantworten. Der Kunde haftet dafür, dass sämtliches Material, das dem Unternehmen für die Erstellung der Inhalte übergeben wird, sowie die vom Auftraggeber gewünschte Internetadresse (Domain) frei von Rechten Dritter ist, bzw. der Kunde die Einverständniserklärung dieser Dritten hat, das Material, bzw. die Domain zu nutzen,
insbesondere im Internet zu veröffentlichen. venussystems übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen oben genannter Rechte. Wird dem Kunden bekannt, dass er die Rechte Dritte verletzt hat, hat er dies dem Unternehmen sofort schriftlich mitzuteilen, damit es die entsprechenden Inhalte entfernen kann. Die dadurch anfallende Arbeitsleistung wird dem Kunden zum üblichen Stundensatz eines Programmierers in Rechnung gestellt. Der Kunde übernimmt auch die Haftung an sogenannten "Hyperlinks", sprich die Verknüpfung seiner
Inhalte mit Inhalten und Internetseiten Dritter. Alle Inhalte und die Verknüpfungen zu oben beschriebenen rechtswidrigen Inhalten, Inhalte die gegen die Moral und die guten Sitten verstoßen, radikale Propaganda politischer Art, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte und Inhalte, die Dritte beleidigen, gegen Ihre Rechte verstoßen, oder sonst wie für das Ansehen des Unternehmens schädlich sind, sowie Verknüpfungen (Hyperlinks) zu solchen Inhalten sind untersagt und berechtigen venussystems zur sofortigen Löschung der Inhalte und der Kündigung des Vertrages. venussystems ist bei Bekanntwerden beschriebener
Verstöße berechtigt, dies ohne Abmahnung durchzuführen. Die Verpflichtung zur Zahlung bis zum Vertragsende besteht in diesem Fall weiterhin.
 
9. Der Kunde hat das Recht seine Internetinhalte für die Zwecke der Werbung, der papierlosen Kommunikation, sowie der Vermarktung und des Verkaufs per Internet (E-Commerce) zu nutzen.

§ 4 Nebenbestimmungen

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Passwörter, die ihm im Rahmen der Leistungen des Unternehmens mitgeteilt werden, sorgfältig zu handhaben und nicht an Dritte weiterzugeben. Für etwaige Schäden, die durch die Weitergabe an Dritte oder nicht vertrauliche Handhabe entsteht, haftet der Kunde.
 
2. venussystems ist berechtigt, Aufträge und Teile davon an Dritte weiterzugeben. Vertragspartner des Kunden bleibt jedoch in jedem Falle venussystems. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und dem durch venussystems beauftragten Dritten entstehen dadurch nicht.
 
3. Dem Unternehmen sind kostenlos alle erforderlichen Inhalte sowie Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten zu gewähren, insbesondere bei vereinbarten Fototerminen oder Besprechungen. Verwehrt oder erschwert der Kunde, oder einer seiner Erfüllungsgehilfen, den Zugang zu Räumlichkeiten, die Übergabe von für die Erstellung der Inhalte relevanten Unterlagen, seine Pflicht zur Mitwirkung, die Erstellung von Textinhalten oder anderer relevanter Unterlagen, so ist venussystems berechtigt, die Vergütung zu erheben, ohne die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen oder zusätzliche Vergütung zu fordern, die durch die Verzögerung entsteht. Grundlage für die Berechnung dieser Vergütung ist die Höhe des üblichen Stundensatzes eines Programmierers.
 
4. Teilleistungen durch venussystems sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, zulässig.

§ 5 Gewährleistung

1. venussystems haftet nicht dafür, dass die zur Einrichtung in Auftrag gegebenen Internetadressen (Domains) noch verfügbar, oder frei von Rechten Dritter sind.
 
2. venussystems übernimmt keine Garantie für eine hundertprozentige Verfügbarkeit der Inhalte. venussystems übernimmt auch keine Garantie für Leistungen, die von Kooperationspartnern und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens erbracht werden. Etwaige Schadenersatzansprüche für Datenverluste oder alle anderen Fälle werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ausfälle der Technik jeglicher Art beim Unternehmen oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzforderungen. venussystems garantiert dem Kunden, fachgerecht, kompetent und nach besten Kräften zu handeln, um Ausfälle und technische Engpässe zu minimieren. Schäden übernimmt das
Unternehmen nur, wenn durch eigene Angestellte des Unternehmens vorsätzlich, oder grob
fahrlässig gehandelt wurde.
 
3. venussystems haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche oder werbemässige Ziele oder Erfolge des Kunden mit Hilfe der Internetinhalte erreicht werden.
 
4. Verträge, insbesondere Kaufverträge, die der Kunde per Internet mit Dritten schliesst, unterliegen gesetzlichen Bestimmungen, wie dem Fernabsatzgestz der Bundesrepublik Deutschland. Für Schäden, die dem Kunden durch unlautere oder ungesetzliche Handlungen Dritter, die mit ihm per Internet Verträge schließen entstehen, übernimmt venussystems keine Haftung. Der Kunde erklärt sich einverstanden, keinerlei Schadenersatzansprüche aus solchen Vorgängen heraus vom Unternehmen zu fordern.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Neuss.
 
2. Daten aus Geschäftsbeziehungen werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet.
 
3. Alle Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen müssen schriftlich erfolgen (auch per Email). Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen durch mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
 
4. Sind einzelne Bestimmungen des geschlossenen Vertrages oder dieser AGB unwirksam, so bleiben alle anderen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Vorgabe zu ersetzen, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Stand 30.07.2010

venussystems

venussystems 2010, Update: 29.01.2012 12:02 Uhr